Gefahrguttransport See und Binnenschiff

Wer gefährliche Güter im Seeverkehr befördert, muss nach der Gefahrgutverordnung See die Vorschriften des internationalen Codes für die Beförderungen von gefährlichen Gütern mit Seeschiffen - den IMDG-Code - beachten. Daneben müssen bundesrechtliche Vorschriften berücksichtigt werden, die auf unterschiedlichen internationalen Übereinkommen beruhen.
  • Diese Fachdatenbank bietet Ihnen alle relevanten Vorschriften im direkten Zugriff. Damit treffen Sie als Gefahrgutbeauftragter und auch andere verantwortliche Personen jederzeit die richtige Entscheidung für Gefahrguttransporte im Seeverkehr.
  • Sie beziehen alle wichtigen Informationen aus einer verlässlichen Quelle und haben damit
    - Rechtssicherheit bei Ihren Entscheidungen
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